Home
Vida Boa e.V.
Aktuelles
Geschichte
Vorstand & Satzung
Projekte
Spenden & Helfen
Links
Downloads
Kontakt
Impressum

Vorstand Vida Boa e.V.

 

 

       

Dr. Vera Bandmann (Vorsitzende)

 

Timo Gayer (stellv. Vorsitzender)

 

Tom Kehrbaum (Kassierer) 

 

 

 

Satzung Vida Boa e.V.

 

§ 1 Name und Sitz

Der Verein heißt Vida Boa e. V.  Er hat seinen Sitz in Darmstadt.

 

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die pädagogische und humanitäre Förderung von Kindern und Jugendlichen in Brasilien. Verfolgt werden ausschließlich gemeinnützige Zwecke  im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird im Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch Beschaffung und Weitergabe von Sachmittel sowie Geldmittel verwirklicht.

Gefördert werden die  Kindertages- und Jugendfreizeitstätte CREAR in Capao Bonito im Bundesstaat Sao Paulo/Brasilien (Rua Jorge Vaz da Cruz, 70, 18303 420 Capao Bonito SP Brasilien) welches eine ausländische Körperschaft ist und andere pädagogische Maßnahmen und Projekte, wenn sie im Rahmen von ausländischen Körperschaften durchgeführt werden.

Wenn die Geldweitergabe an den Empfänger mittels inländischer Körperschaften erfolgt, so müssen diese Körperschaften steuerbegünstigt sein und gemeinnützige Zwecke verfolgen.

 

§ 3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Mitglieder / Mitgliederversammlung

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Der Beitritt ist schriftlich zu erklären. Über die Aufnahme und den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen seine Entscheidung kann jedes Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein. Der Austritt eines Mitgliedes kann jederzeit, jedoch nur schriftlich erklärt werden und wird, sofern kein Widerruf erfolgt, nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang der Austrittserklärung wirksam.

Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse. Über die Mitgliederversammlung und über gefasste Beschlüsse ist ein Protokoll zu erstellen. Das Protokoll wird von dem/der Protokollführer/-führerin und dem/der Vorsitzenden unterzeichnet.

 

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

·      Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

·      Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen.

·      Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.

·      Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre.

·      Die Mitgliederversammlung wählt zwei geeignete Mitglieder (Revisoren), die die Tätigkeit, insbesondere die Wirtschaftsführung des Vorstands prüfen.

 

§ 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern (Vorsitzende/r, Stellvertreter/in, Kassierer/in). Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder vertreten.

Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im Voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit zu berichten und jährlich Rechenschaft abzulegen.

Der/die Vorsitzende führt ehrenamtlich die laufenden Vereinsgeschäfte. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.

 

§ 6 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein „Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiner e.V., Weinmeisterstr. 16, 10178 Berlin, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 


to Top of Page

Vida Boa e.V. | info@vidaboabrasil.de